§2. §1 tritt ausser Kraft, wenn der jeweilige Bündnisspartner ein Bündniss/NAP mit dem Kriegsgegener hat.
§3. Ein Bündniss, was sich ohne einen vernünftigen Grund aus dem Krieg raushält, gilt als beendet.
§4. Ein Bündniss besteht nur eine gewisse Zeit und muss danach erneuert werden.
§5. Wenn das Bündniss nach Ablauf der Zeit nicht erneuert wird, wird es als gekündigt erachtet.
§6. Bündnisserneuerungen können von beiden Seiten, bei dem zuständigen Diplomaten des Stammes, erfragt werden.
§7. Bündnisspartner greifen sich gegenseitig nicht an. Sollte es dennoch vorkommen, gilt das Bündniss als beendet und der Kriegszustand wird gegen das "alte" Bündniss ausgerufen.
§8. Wer mit §1-§7 nicht einverstanden ist, kann mit uns nur einen NAP aushandeln.
Ewige BND
Laberecke - laber
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